Häufig gestellte Fragen
Öffnungszeiten und Bring-/Abholzeiten
Wann ist das Kinderhaus geöffnet und wann kann ich mein Kind bringen oder abholen?
Das Kinderhaus ist Montag bis Freitag von 07:00 - 18:15 Uhr geöffnet. Die Bringzeit ist 07:00 - 08:30 Uhr und die Abholzeit 17:00 - 18:15 Uhr. Informationen über Schliesszeiten oder einzelne geschlossene Tage werden frühzeitig über die kidesia Elternapp bekanntgegeben.
Abwesenheiten und Krankheit
Was muss ich tun, wenn mein Kind krank ist oder nicht kommen kann?
Bei Krankheit oder unvorhergesehener Abwesenheit muss das Kind sofort abgemeldet werden. Ferienabmeldungen müssen mindestens 5 Wochen vorher erfolgen.
Betreuungskosten und Pauschalen
Wie werden die Betreuungskosten berechnet?
Die Betreuungskosten werden als Monatspauschale berechnet. Für die Krippe wird ein Faktor von 4.2 angewendet, für Hort ein Faktor von 3.3. Diese Faktoren berücksichtigen die Anzahl Ferien (Krippe) bzw. Schulferien (Hort) verteilt auf 12 Monate. Grundlage ist die Vorgabe des Verbands kibesuisse.
Welche Leistungen sind in den Betreuungskosten enthalten?
Die Kosten decken folgende Leistungen ab:
- Verpflegung: Frühstück (bis 07:30 Uhr), Znüni, Zmittag, Zvieri, inklusive frisch zubereitetem Babybrei
- Pflegeprodukte: Windelcreme, Feuchttücher, Zahnbürsten, Zahnpasta, Sonnen- und Kältecreme
Muss die Eingewöhnung separat bezahlt werden?
Ja, die Eingewöhnung wird in der Regel mit einem Tagessatz gemäss den AGB berechnet. Andere Vereinbarungen können nur in Absprache mit der Kinderhausleitung getroffen werden.
Ab wann wird der Tarif von Baby auf Kleinkind umgestellt?
Im Monat, in dem das Kind 18 Monate alt wird, gilt weiterhin der Baby Tarif. Ab dem folgenden Monat wird dann der Kleinkind Tarif angewendet. Die genauen Tarife sind in den AGB zu finden.
Muss ich die Betreuungskosten auch bezahlen, wenn mein Kind krank ist, wir in die Ferien gehen oder das Kinderhaus geschlossen hat?
Ja. Die Betreuungskosten sind auch bei Krankheit, Ferien, Betriebsferien, Quarantäne, wetterbedingten Schliessungen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen geschuldet. Dies gilt auch für bereits bekannt gegebene Schliesszeiten des Kinderhauses. Eine Verrechnung von Ferientagen oder anderen Abwesenheiten ist nicht möglich.
Zusatzbetreuung und Ferienbetreuung
Wie kann ich Zusatzbetreuung oder Ferienbetreuung buchen?
Die Anmeldung erfolgt über die Elternapp kidesia und wird nach Rückbestätigung verbindlich. Kurzfristige Anmeldungen sind möglich, wenn noch Plätze frei sind.
Was passiert, wenn ich zu spät absage?
Für die Krippe sind 50% des Betrags fällig. Für Ferienbetreuung oder Zusatzbetreuung im Hort fallen je nach verspäteter Frist 50 - 100% des Betrags gemäss unseren AGB an.
Rabatte und finanzielle Unterstützung
Gibt es Rabatte oder finanzielle Unterstützung?
Es gibt einen Familienrabatt ab einer Monatspauschale von CHF 1'800.00. Darauf wird ein Rabatt von 5% pro Kind gewährt. Ausserdem können einkommensschwache Familien über die Gemeinde Brütten Unterstützung beantragen.
Gilt er Rabatt bzw. finanzielle Unterstützung auch für Zusatzbetreuungen?
Der Familienrabatt gilt nur für die Monatspauschalen und können für Zusatzbetreuungen nicht angewendet werden. Aktuell gibt es für die Zusatzbetreuungen keine Subventionen von der Gemeinde Brütten.
Rechnungsstellung
Die Rechnung für die Monatspauschalen werden bei Eintritt und bei einer Betreuungsänderung jeweils erstellt. Der Versand erfolgt per E-Mail. Auf Wunsch, kann die Rechnung auch monatlich per E-Mail versendet werden. Die Monatspauschale wird mittels Dauerauftrags bezahlt und ist jeweils am 25. des Monates fällig. Sie gilt für den ablaufenden Monat (Zahlung am 25. März für die Monatspauschale März).
Zusatzbetreuungen werden mit einer separaten Rechnung abgerechnet. Die Verrechnung erfolgt jeweils im Folgemonat nach der Betreuung.
Kündigung des Betreuungsvertrags
Wie kann ich den Betreuungsvertrag kündigen?
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende. Kündigungen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen und werden erst mit Rückbestätigung gültig.
Wann endet der Betreuungsvertrag automatisch für mein Kind?
- Krippe: Der Vertrag endet automatisch beim Eintritt in den Kindergarten (Ende Juli). Für den Übertritt in den Hort erhalten Sie frühzeitig Informationen.
- Hort: Vertrag endet automatisch nach der 6. Klasse.
Versicherung und Haftung
Wer ist für Versicherung und Haftung meines Kindes zuständig?
Die Erziehungsberechtigten sind für die Versicherung und Haftung ihres Kindes verantwortlich, auch auf dem Schulweg.